Atera Trägersysteme Atera Trägersysteme
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Atera Trägersysteme - Drauf und davon! Inhalte drucken
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AGBs
  Allgemeine Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen
Fa. ATERA GmbH · D-88192 Ravensburg


Stand Januar 2007                   PDF-Version


1. Allgemeines
Für jede Auftragserteilung gelten unsere Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen. Davon abweichende Vereinbarungen
sind nur gültig, wenn sie von Atera schriftlich bestätigt
sind.
Das Lieferprogramm umfasst die Artikel, die im jeweils gültigen
Atera-Verkaufskatalog und in der jeweils gültigen
Preis- und Typenliste mit Artikel-Nummern aufgeführt sind.
Der Gültigkeitszeitraum ist auf der Preis- und Typenliste
aufgedruckt. Wir fertigen nach DIN 75 302. Jedem Produkt
liegt die Benutzer-Information bei, nach der die Montage
vorzunehmen ist. Montage und Gebrauch des Artikels liegen
ausschließlich im Verantwortungsbereich des Benutzers.
Für eigenmächtige Änderungen unserer Vorgaben
haften wir nicht. Technische Änderungen behalten wir uns
vor.

2. Aufträge
Aufträge werden nur bearbeitet, wenn sie mit Artikel-Nummer
versehen sind und schriftlich erteilt werden. Für entsprechende
Bearbeitung telefonischer Aufträge wird keine
Gewähr übernommen.

3. Lieferung
Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden, ab Werk
Ravensburg. Mit Absendung der Ware geht die Gefahr auf
den Kunden über, auch dann, wenn Atera einzelvertraglich
andere Leistungen (z.B. Zufuhr) übernommen hat.
Teillieferungen durch Atera sind zulässig. Die Versandart
erfolgt nach Wahl des Kunden (ausgenommen Zufuhr). Bei
Bestellung ohne Angabe der Versandart erfolgt diese auf
billigste und zweckmäßigste Weise - gegen Berechnung
der Versandkosten. Expressgutsendungen erfolgen unfrei.
Für Kleinaufträge oder Abholungen bis zu netto EUR 150,-
(ohne Mwst) wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 3,-
(zzgl. gesetzlicher Mwst) berechnet. Einzelversand an Endverbraucher
erfolgt grundsätzlich per Nachnahme gegen
Berechnung der Kosten und Gebühren.

4. Liefertermine
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Atera schriftlich
bestätigt werden. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der
Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten,
wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen
hat. Falls sich die Lieferung aus Gründen, die der
Kunde zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten,
bei Meldung der Versandbereitschaft innerhalb
der vereinbarten Frist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen
bei höherer Gewalt und beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die Atera trotz der nach den
Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden
konnte; gleichviel, ob sie bei Atera oder bei Ihren
Unterlieferanten eingetreten sind, sofern diese Ereignisse
nach Vertragsabschluß eingetreten sind oder - mangels
vorwerfbarem Verschulden - erst nach diesem Zeitpunkt
bekannt werden. Insbesondere betrifft dies Betriebsstörungen,
behördliche Eingriffe, Verzögerungen in der Anlieferung.
Dasselbe gilt auch im Falle von Streik und
Aussperrung.

5. Preise
Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise ab
Werk, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Zahlung
Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum
gewährt Atera 2 % Skontoabzug. Danach ist der Rechnungsbetrag
spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
ohne Abzug fällig.
Mit Ansprüchen, die von Atera nicht anerkannt oder die
nicht rechtskräftig festgestellt sind, kann der Kunde nicht
rechnen.

7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von Atera. Während des Vorbehaltseigentums ist
der Kunde verpflichtet jedwede Beeinträchtigung des
Eigentumsrechts von Atera, insbesondere Pfändungen und
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, unverzüglich
Atera anzuzeigen. Bei vertragswidrigem Verhalten ist der
Kunde zur Herausgabe der Ware verpflichtet. Der Kunde ist
berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der
Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen und sonstigen Ansprüche gegen
seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an Atera in Höhe
des Wertes der Vorbehaltsware ab. Zur Einziehung der
abgetretenen Forderung ist der Kunde ermächtigt. Atera
kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung
des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen
Vergleichsverfahren oder sonstigem Vermögensverfall des
Kunden verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung
mitteilt.

8. Rücknahme
Die Rückgabe gelieferter Artikel muss schriftlich vereinbart
werden. Hierfür behält sich Atera die Berechnung von
Bearbeitungskosten in Höhe von 20% des Warenwertes
vor, wobei der Nachweis geringerer oder höherer Kosten
vom Kunden/Atera möglich ist. Gleiches gilt bei nicht vereinbarter
Rückgabe. Für Falschlieferung durch Atera trotz
korrekter Bestellung (schriftlich mit Angabe der Artikel-
Nummer) werden keine Bearbeitungskosten berechnet.
Ausgelaufene und Angebots-Artikel sind von der Rücknahme
ausgeschlossen. Rücksendungen haben frei Haus
zu erfolgen. Bei unfreier Rücksendung wird die Annahme
verweigert.

9. Gerichtsstandvereinbarungen
Die Rechtsbeziehung zwischen Atera und dem Kunden
unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit der
Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist,
wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche, sich
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
Ravensburg vereinbart.

ATERA GmbH · Postfach 2240 · D-88192 Ravensburg

Telefon 07 51 / 76 04-0 · Telefax 07 51 / 76 04-76
Email: info@atera.de

 

 

       
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